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BAFA: „Förderung unternehmerisches Know-How“

Durch das im Bundestag beschlossenes Gesetz, kann ein Unternehmen fachliche Hilfe von zugelassenen Experten erhalten. 

Gefördert werden wirtschaftliche, personelle oder finanzielle Beratungen für bestehende Unternehmen. 

Als bestehendes Unternehmen gilt man ab der Gewerbeanmeldung, unabhängig davon, ob Ihr Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich angemeldet ist.

ab 01.01.2023 gelten neue Bestimmungen zu der BAFA-Förderung. Zugesagt wurde diese von 2023  – 2026.

Weitere Details sind auf der Seite zu finden: „BAFA Förderung“.