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Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit eines Unternehmens anfallen und steuerlich abgesetzt werden können. Dazu zählen beispielsweise Material- und Wareneinkäufe, Löhne und Gehälter, Mieten, Versicherungen, Büromaterialien und Fahrzeugkosten. Betriebsausgaben mindern den Gewinn und damit auch die Steuerlast des Unternehmens. Allerdings müssen sie den steuerlichen Anforderungen entsprechen und dürfen nicht zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gehören.

 

(c) Text von ChatGPT