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Die Buchführungspflicht ist in Deutschland im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Danach sind Kaufleute verpflichtet, Bücher zu führen, in denen ihre Geschäftsvorfälle aufgezeichnet werden. Der Umfang der Buchführungspflicht hängt dabei von der Größe des Unternehmens ab.

Grundsätzlich müssen alle Kaufleute, also Unternehmen, die ein Handelsgewerbe betreiben, eine ordnungsgemäße Buchführung führen. Dabei müssen alle Geschäftsvorfälle, die das Unternehmen betreffen, chronologisch und systematisch erfasst werden.

Je nach Größe des Unternehmens und der Rechtsform gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Buchführung. So müssen beispielsweise Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG eine doppelte Buchführung vornehmen und Jahresabschlüsse erstellen. Kleine Unternehmen und Freiberufler können dagegen auch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen.

Die Buchführungspflicht dient vor allem dazu, eine transparente und nachvollziehbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle sicherzustellen und somit eine Grundlage für die Steuererklärung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen zu schaffen.

 

(c) Text von ChatGPT