Ein eingetragener Kaufmann (e.K.) ist eine Unternehmensform im deutschen Handelsrecht. Es handelt sich dabei um eine natürliche Person, die als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist und somit ein Kaufmannsgewerbe betreibt. Die Eintragung im Handelsregister ist dabei Voraussetzung für den e.K. Die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" ist auch als "e.K." bekannt.
Als e.K. ist man eine Einzelunternehmung und damit als natürliche Person unbeschränkt haftbar. Das bedeutet, dass das gesamte private Vermögen des e.K. für Verbindlichkeiten des Unternehmens haften kann. Eine Ausnahme bildet hierbei das sogenannte "Kleingewerbe", bei dem eine Haftungsbeschränkung auf das Betriebsvermögen möglich ist.
Der e.K. hat verschiedene Vorteile, wie z.B. eine große Handlungsfreiheit in der Unternehmensführung und eine schnelle Entscheidungsfindung, da keine Mitbestimmungsorgane wie bei Kapitalgesellschaften vorhanden sind. Allerdings ist das Risiko einer persönlichen Haftung bei einem e.K. auch entsprechend hoch.
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