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Das Einstiegsgeld ist eine Leistung der Arbeitsagentur zur Unterstützung von Existenzgründern und Selbstständigen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchten. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, die für einen begrenzten Zeitraum gezahlt wird, um den Lebensunterhalt während der Anlaufphase der Gründung zu sichern.

Das Einstiegsgeld wird für maximal 24 Monate gezahlt und beträgt bis zu 50 Prozent des letzten Arbeitslosengeldes. Voraussetzung für die Gewährung des Einstiegsgeldes ist, dass die Gründung eine gute Chance auf Erfolg hat und dass der Gründer oder die Gründerin die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse für die Selbstständigkeit mitbringt.

 

(c) Text von ChatGPT