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Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die ein Unternehmen allein betreibt und für alle Entscheidungen und Verpflichtungen selbst verantwortlich ist. Im Gegensatz zu Personengesellschaften, bei denen mehrere Personen das Unternehmen gemeinsam führen, ist ein Einzelunternehmen keine juristische Person und hat somit keinen eigenen Rechtsstatus. Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist in der Regel unkompliziert und schnell durchzuführen, da keine aufwändigen Formalitäten wie beispielsweise die Eintragung ins Handelsregister erforderlich sind.

 

(c) Text von ChatGPT