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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Form der Personengesellschaft, bei der zwei oder mehr natürliche Personen oder juristische Personen eine Gesellschaft bilden, um gemeinschaftlich ein bestimmtes Ziel zu verfolgen. Die GbR ist eine der einfachsten und flexibelsten Rechtsformen und wird häufig von kleinen Unternehmen, Start-ups oder Freiberuflern genutzt.

Die GbR entsteht durch einen Gesellschaftsvertrag, in dem die Gesellschafter ihre Rechte und Pflichten sowie die Modalitäten der Zusammenarbeit und der Gewinn- und Verlustverteilung festlegen. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, wie der GmbH oder AG, gibt es bei der GbR kein Mindestkapital und keine Eintragung im Handelsregister.

Die Gesellschafter einer GbR haften unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, d.h. auch mit ihrem privaten Vermögen. Eine Ausnahme bildet hierbei die sogenannte "BGB-Gesellschaft", bei der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung vereinbaren können.

Die GbR ist steuerlich transparent, d.h. die Gesellschaft selbst zahlt keine Steuern, sondern die Gewinne und Verluste werden auf die Gesellschafter aufgeteilt und in der Einkommensteuererklärung versteuert. Bei einer gewerblichen Tätigkeit können jedoch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen.

Die GbR kann durch den Austritt eines Gesellschafters oder die Aufnahme eines neuen Gesellschafters verändert werden. Auch eine Auflösung der Gesellschaft ist möglich, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist oder alle Gesellschafter sich einig sind.

Zusammenfassend bietet die GbR als Rechtsform eine einfache und flexible Möglichkeit, gemeinsam ein Unternehmen zu gründen und zu betreiben. Jedoch ist bei der persönlichen Haftung der Gesellschafter Vorsicht geboten, da bei einer Verschuldung der Gesellschaft auch das private Vermögen der Gesellschafter betroffen sein kann.

 

(c) Text von ChatGPT