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Die GmbH & Co. KG (Kommanditgesellschaft auf Aktien) ist eine spezielle Rechtsform, die aus einer GmbH als Komplementärin und einer Kommanditgesellschaft (KG) als Kommanditisten besteht.

Die GmbH & Co. KG vereint dabei die Vorteile einer GmbH (beschränkte Haftung der Komplementäre) mit denen einer KG (flexible Beteiligungsmöglichkeiten). Die GmbH fungiert als Komplementärin und haftet unbeschränkt mit ihrem eigenen Vermögen, während die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.

Die GmbH & Co. KG ist vor allem für mittelständische Unternehmen und Familienbetriebe eine interessante Rechtsform, da sie eine beschränkte Haftung ermöglicht und gleichzeitig eine flexible Beteiligungsmöglichkeit bietet. Das Stammkapital der GmbH beträgt dabei mindestens 25.000 Euro, während die Einlage der Kommanditisten in der KG variabel ist.

Die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG obliegt einem oder mehreren Geschäftsführern, die von den Gesellschaftern bestellt werden. Die Kommanditisten haben kein Mitspracherecht bei der Geschäftsführung, sondern lediglich ein Kontrollrecht.

Die GmbH & Co. KG unterliegt umfangreichen gesetzlichen Regelungen und muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht und ist mit bestimmten Kosten verbunden.

Zusammenfassend bietet die GmbH & Co. KG als Rechtsform den Vorteil einer beschränkten Haftung der Komplementäre sowie der flexiblen Beteiligungsmöglichkeit der Kommanditisten. Allerdings ist die Gründung einer GmbH & Co. KG mit bestimmten Kosten und einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden.

 

(c) Text von ChatGPT