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Die Gründung einer GmbH ist ein umfangreicher Prozess, der rechtliche und organisatorische Schritte umfasst. Hier sind die wichtigsten Schritte für die Gründung einer GmbH:

  1. Gesellschaftsvertrag aufsetzen: Hier werden der Name der GmbH, der Unternehmensgegenstand, die Höhe des Stammkapitals, die Anzahl und die Höhe der Geschäftsanteile, die Einberufung und Durchführung der Gesellschafterversammlung, die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer sowie die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer festgehalten.
  2. Stammkapital einzahlen: Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich. Dieses muss vor der Eintragung der GmbH ins Handelsregister eingezahlt werden.
  3. Notarbesuch: Der Gesellschaftsvertrag muss in Form eines notariell beglaubigten Dokuments vorliegen.
  4. Eintragung ins Handelsregister: Hierzu muss eine Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. In der Regel wird die GmbH innerhalb von einigen Wochen ins Handelsregister eingetragen.
  5. Anmeldung beim Finanzamt: Nach der Eintragung ins Handelsregister muss die GmbH beim Finanzamt angemeldet werden. Hier erhält das Unternehmen eine Steuernummer und wird steuerlich erfasst.
  6. Gewerbeanmeldung: Jede GmbH muss ein Gewerbe anmelden, bevor sie mit ihrer Geschäftstätigkeit beginnt.
  7. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Wenn die GmbH Mitarbeiter beschäftigt, muss sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.

Es empfiehlt sich, sich von einem Steuerberater und/oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden und keine Fehler gemacht werden.

 

(c) Text von ChatGPT