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Gründungskosten sind die Kosten, die bei der Gründung eines Unternehmens anfallen. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Erstellung eines Businessplans, Notarkosten, Eintragung ins Handelsregister, Gebühren für Genehmigungen und Lizenzen sowie Kosten für die Gründungsberatung. Gründungskosten können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden und mindern somit das zu versteuernde Einkommen. Allerdings sind Gründungskosten nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzbar und müssen in der Regel auf mehrere Jahre verteilt werden.

 

(c) Text von ChatGPT