Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten. Er ist eine Leistung der Agentur für Arbeit und kann bis zu 15 Monate lang gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller eine tragfähige Geschäftsidee vorweisen kann und nachweislich arbeitslos war. Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich nach dem letzten Arbeitslosengeld, das der Antragsteller erhalten hat.
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