Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung, die Arbeitslosen bei der Gründung eines eigenen Unternehmens helfen soll. Er ist Teil des Arbeitslosengeldes II (auch bekannt als Hartz IV) und kann für bis zu 15 Monate gezahlt werden. Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Arbeitslose einen Businessplan vorlegen und nachweisen, dass ihr Unternehmen tragfähig ist und innerhalb von 24 Monaten voraussichtlich eine positive Entwicklung aufweisen wird. Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich nach dem letzten Arbeitslosengeld und kann bis zu 50% des Anspruchs betragen.
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