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Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im vergangenen Jahr einen Jahresumsatz von höchstens 22.000 Euro (seit 2020) erzielt hat und im laufenden Jahr einen voraussichtlichen Jahresumsatz von höchstens 50.000 Euro erwarten kann. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall nicht erhoben, es sei denn, der Unternehmer entscheidet sich freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht. Kleinunternehmer haben auch vereinfachte Buchführungspflichten und sind von der Bilanzierungspflicht befreit.

 

(c) Text von ChatGPT