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Lohnnebenkosten sind Kosten, die zusätzlich zum Bruttoentgelt von Arbeitnehmern anfallen und vom Arbeitgeber getragen werden. Dazu zählen beispielsweise Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung, zur betrieblichen Altersvorsorge und zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Auch die Kosten für zusätzliche Leistungen wie beispielsweise vermögenswirksame Leistungen oder Jobtickets fallen unter die Lohnnebenkosten.

Die Lohnnebenkosten können je nach Unternehmen und Branche unterschiedlich hoch ausfallen und stellen für Arbeitgeber einen erheblichen Kostenfaktor dar. In Deutschland sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bestimmte Lohnnebenkosten zu tragen, dazu zählen beispielsweise die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Andere Lohnnebenkosten sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers und können in der Höhe variieren.

(c) Text von ChatGPT