Gewerblich oder freiberuflich? Was passt zu mir?
Vor der Anmeldung stellt sich die Frage.
Wer sich beruflich verändern möchte und plant, sich selbstständig zu machen, steht oft bei der Anmeldung vor der Frage:
Als was muss ich mich anmelden? Als Freiberufler oder muss ich ein Gewerbe anmelden?
Menschen, die sich zum ersten Mal selbstständig machen, kommen bei dieser Frage oft nicht weiter. Die Grenzen sind nicht immer eindeutig. Du brauchst jedoch keine Angst haben, denn Hilfe für Gründer gibt es überall. In diesem Beitrag erfährst du alle grundlegenden Dinge zum Thema, ob du dich freiberuflich oder gewerblich anmelden musst
Sich selbstständig machen - Was bedeutet das?
Ein selbstständiger Beruf steht im Gegensatz zu einer Festanstellung bei einem Arbeitgeber. Wenn du selbstständig bist, dann kümmerst du dich um deine eigene Arbeit, legst Arbeitsaufwand und Arbeitszeiten selbst fest. Du kannst alleine selbstständig arbeiten (Solo-Selbstständig) oder auch weitere Mitarbeiter einstellen. Ebenfalls kannst du natürlich auch mit anderen Gründern zusammen ein Unternehmen aufbauen.
Sogar Kombinationen sind denkbar durch Einteilung in Hauptberuf & Nebenberuf.
Die Möglichkeiten sind vielfältig.
Alle Optionen haben aber Vor- & Nachteile, es gibt kein Richtig und Falsch. Das Entscheidende ist, was am besten zu dir passt. Zum Glück gibt es professionelle Hilfe und Unterstützung vom Staat. Dies soll hier aber nicht weiter thematisiert werden.
Nehmen wir an, du hast dich für eine Selbstständigkeit entschieden:
Die selbstständige Arbeit kann für alle Berufsfelder funktionieren, viele Gründungen gibt es immer im Bereich Handwerk, in künstlerischen berufen, Einzelhandel und Dienstleistungen.
Genau hier greift auch der Unterschied, ob du dich gewerblich oder freiberuflich anmelden musst. Es kommt darauf an, welche Tätigkeit du ausführst und in welchem Rahmen du deine Einnahmen erzielst. Die Anmeldung und auch verschiedene Vorteile unterscheiden sich je nach Art der Selbstständigkeit.
Die Entscheidung wird oftmals sehr individuell getroffen, da durch die Digitalisierung viele neue Berufsfelder entstanden sind, die sich noch nicht eindeutig zuordnen lassen.
Wann bist du freiberuflich tätig?
Die Definition für Freiberufler ist im Gesetz festgelegt. Hierunter fallen Tätigkeiten, die eine besondere Qualifikation voraussetzen oder im Sinne der eigenen künstlerischen, schöpferischen oder wissenschaftlichen Fähigkeiten ausgeführt werden.
Diese Unterteilung klingt für dich im ersten Moment weniger ersichtlich, aber es gibt schon eine festgelegte Reihe an Berufen, die unter diese Definition fallen. Sie werden auch „Katalogberufe“ genannt. Wenn du einen dieser Berufe oder eine ähnliche Tätigkeit ausführst, dann fällst du automatisch in die freiberufliche Tätigkeit. Du kannst die gesamte Definition im § 18 des Einkommensteuergesetzes noch einmal nachlesen.
Beispiele der Katalogberufe:
– Ärzte
– Anwälte
– Architekten
– Ingenieure
– Erzieher
– Lehrer
– Journalisten
– Dolmetscher/Übersetzer
– Künstler
– Wissenschaftler
Jedoch sind diese vor vielen Jahren festgelegten Definitionen heute nur noch in Teilen zutreffend, da sich durch die Digitalisierung und die Ausweitung des Arbeitsmarktes neue Möglichkeiten ergeben haben. Selbst wenn deine Tätigkeit nicht unter einen der Katalogberufe fällt, so ist es trotzdem möglich, dass du als Freiberufler arbeitest. Schaue, ob deine eigene Arbeit einem der oben genannten Berufsfelder oder der Definition der freiberuflichen Arbeit nahekommt. Entschieden wird hier individuell, eine Absprache mit dem Finanzamt hilft dir sicherlich weiter.
Wichtig ist bei vielen dieser freiberuflichen Tätigkeiten, dass Vorkenntnisse oder ein gewisses Talent Voraussetzung sind. Viele der genannten Berufsfelder sind nur mit einem entsprechenden Abschluss möglich, der bei der Anmeldung nachgewiesen werden muss. Einzig als Künstler kann eine Abgrenzung schwierig sein, da diese Berufe oftmals durch ein eigenes Interesse und durch das Lernen als Autodidakt geschehen.
Welche Vorteile hast du als Freiberufler?
Viele Selbstständige hoffen bei der Existenzgründung darauf, als freiberuflich anerkannt zu werden. Im Gegensatz zum Gewerbe gibt es hier einige bürokratische Vorteile.
Einer dieser Vorteile ist es, dass du dich nur beim Finanzamt melden brauchst. Als Freiberufler reicht es, wenn du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und diesen an dein zuständiges Finanzamt schickst. In den meisten Fällen kannst du das sogar online über das Elster-Portal machen. Dort wirst du später übrigens auch deine Steuererklärung abgeben müssen. Das Finanzamt teilt dir dann wenige Wochen später deine Einteilung als Freiberufler mit und gibt dir eine entsprechende Steuernummer. Mehr brauchst du im Falle einer freiberuflichen Tätigkeit nicht zu machen.
Auch die weitere Bürokratie ist vereinfacht:
Du brauchst zum Beispiel keine Gewerbesteuer zahlen und auch deine Steuererklärung ist kürzer. Du musst auch nicht bei der IHK oder der Handelskammer eingetragen sein. Das spart Zeit und Arbeitsaufwand. Zudem musst du auch keine doppelte Buchhaltung machen, eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung genügt. Als Künstler hast du außerdem die Möglichkeit, dich bei der Künstlersozialkasse versichern zu lassen. Sie agieren wie ein Arbeitgeber und nehmen dir die Hälfte deiner Kranken- und Rentenversicherung ab.
Wichtiger Fakt: Am Ende heißt dieser Unterschied aber nicht, dass du als Freiberufler weniger Steuern zahlst, es sind lediglich zwei unterschiedliche Wege, als Selbstständiger anerkannt zu werden. Die Steuern belaufen sich in den meisten Fällen auf dasselbe, auch wenn der bürokratische Aufwand dahinter verschieden ist.
Wann bist du gewerblich tätig?
Theoretisch fällt alles unter eine gewerbliche Anmeldung, was nicht als freiberufliche Tätigkeit zählt. Diese Definition ist weit gefasst, da es in vielen Fällen Einzelentscheidungen gibt, wenn deine Arbeit nicht unter einen der Katalogberufe fällt. In einigen Fällen wirst du aber keine andere Möglichkeit haben und musst dich zwingend als Gewerbe anmelden.
Typische Beispiele für gewerbliche Berufe:
– handwerkliche Tätigkeit (Ausnahme von künstlerischen Tätigkeiten)
– Verkauf von Waren
– Forst- und Landwirtschaft
– industrielle Berufe
– Gastronomie
– Berater
Wenn du als Gewerbetreibender tätig bist, dann musst du dich zuerst beim Gewerbeamt anmelden und dein neues Unternehmen eintragen lassen. Auch eine separate Anmeldung beim Finanzamt ist nötig. Du zahlst in Zukunft eine Gewerbesteuer. Du kannst dich bei kleinen Umsätzen noch als Kleinunternehmer melden und hast den Vorteil einer vereinfachten Buchführung, ebenso musst du dann keine Umsatzsteuer deinem Kunden berechnen. Das ist aber ein eigenes Thema
Als Gewerbetreibender muss du dich auch bei der Handels- oder Handwerkskammer anmelden, wo zusätzliche Ausgaben anfallen können. Solange du aber keine Mitarbeiter hast und wenig Umsatz sind die Gebühren oft minimal oder es fallen keine an. Dies wäre mit den Kammern selber zu klären.
Welche Vorteile hast du als Gewerbetreibender?
Im ersten Moment klingt es womöglich so, als ob die Anmeldung als Gewerbe nur Nachteile mit sich bringt. Jedoch kann es dir bei deiner Selbstständigkeit helfen, wenn du dich direkt gewerblich meldest. In deiner Laufbahn passiert es wahrscheinlich, dass sich deine Tätigkeit ändert. Als Freiberufler hättest du das Problem, hier womöglich aus der Definition herauszufallen. Wenn du aber schon als Gewerbe angemeldet bist, kannst du flexibler arbeiten und neue Wege einschlagen, ohne mit den Konsequenzen rechnen zu müssen, nicht mehr als freiberuflich zu gelten.
Zudem beläuft sich die Bürokratie, darunter auch die zusätzliche Gewerbesteuer, auf einen unwesentlichen Unterschied. Als Gewerbe hast du weniger Einkommensteuer zu zahlen, die sich dann mit der Gewerbesteuer verrechnet. Am Ende zahlst du oftmals nicht weniger oder mehr als ein Freiberufler.
Größter Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberuflich:
Die Anmeldung als Freiberufler ist mit weniger Bürokratie verbunden, da du dich lediglich beim Finanzamt melden und nach einer entsprechenden Steuernummer fragen musst. Du musst dich nicht zusätzlich beim Gewerbeamt melden. Auch die zukünftige Buchhaltung ist vereinfacht. Eine Gewerbeanmeldung ist aufwändiger, aber kann sich in Zukunft lohnen, wenn du flexibel in deiner freiberuflichen Tätigkeit sein möchtest. Zudem unterscheiden sich die steuerlichen Abgaben nur minimal, da sie anders verrechnet werden.
Wenn du dir unsicher bist, worunter deine selbstständige Tätigkeit fällt, dann frage beim Finanzamt nach. Mit immer neuen Berufsfeldern im Zuge der Digitalisierung ist eine Unterteilung oftmals schwer. Beschreibe deine Arbeit und schaue, ob diese unter den Bereich der freiberuflichen Tätigkeit fällt.
Wenn nicht, dann musst du ein Gewerbe anmelden.
Es gibt auch Unternehmensberatungen, die teilweise oder ganz durch zB das Arbeitsamt oder Jobcenter übernommen werden. Wenn du als aktuell im ALG1 oder 2 Bezug bist, dann gibt es mit einem AVGS (Aktivierungs- & Vermittlungs-Gutschein eine tolle Möglichkeit). In solch einer Beratung kann auch gemeinsam ermittelt werden, in welche Kategorie deine geplante Selbstständigkeit fällt.